Kurzzeitpflege in Pflegeheimen

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Kurzzeitpflege steht für die vorübergehende Unterbringung von pflegebedürftigen älteren Menschen in einem Pflegeheim, beispielsweise zur Entlastung pflegender Familienangehöriger oder bis eine endgültige Unterbringung bzw. eine häusliche Pflege ermöglicht werden kann. Ist bei der häuslichen Pflege die private Pflegeperson vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege genannt) für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr und zu dem seit 2015 gültigen Höchstbetrag von 1612 Euro.



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